Kostenlose Analyse Ihrer Förderbedürfnisse!
Die Förderberatung für Gemeinden kann verschiedene Dienstleistungen umfassen, um die Entwicklung und das Wachstum der Gemeinde zu fördern:
- Fördermittelrecherche: Identifizierung staatlicher, regionaler oder privater Förderprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse und Entwicklungsziele der Gemeinde zugeschnitten sind.
- Projektplanung und -management: Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten, die förderfähig sind, und Begleitung während des gesamten Projektzyklus von der Konzeption bis zur Umsetzung.
- Förderantragsunterstützung: Hilfe bei der Vorbereitung und Einreichung von Förderanträgen, um sicherzustellen, dass die Gemeinde die bestmöglichen Chancen hat, Fördermittel zu erhalten.
- Compliance und Berichterstattung: Gewährleistung der Einhaltung der Förderprogrammrichtlinien und -anforderungen sowie Unterstützung bei der Berichterstattung über die Mittelverwendung und den Projektfortschritt.
- Kapazitätsaufbau: Schulungen und Beratung, um die Kompetenzen und Ressourcen innerhalb der Gemeindeverwaltung aufzubauen, um zukünftige Fördermöglichkeiten besser zu erschließen.
Die Förderberatung für Gemeinden zielt darauf ab, die Entwicklungsmöglichkeiten zu maximieren, Infrastrukturprojekte zu unterstützen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, indem sie die verfügbaren Fördermittel effektiv einsetzt.
Zögern Sie nicht, uns unter +43 720 511 032 zu kontaktieren. Wir sind gerne bereit, Sie bei Ihrem Projekt zu unterstützen!
Förderfähige Investitionen nach KIG 2025
Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2025 (KIG 2025) unterstützt der Bund Gemeinden bei wichtigen Zukunftsprojekten – von Klimaschutz über Bildung bis Digitalisierung. Hier finden Sie die vollständige Liste aller förderfähigen Investitionsmaßnahmen.
1. Energie und Klimaschutz
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Umstieg auf erneuerbare Energien & biogene Rohstoffe
- Ausbau & Dekarbonisierung von Fernwärme-/Fernkältesystemen
- Klimawandel-Anpassung
2. Bildung und Betreuung
- Bau & Sanierung von Kindergärten und Schulen
- Einrichtungen für Senioren & Menschen mit Behinderung
- Ferien-Kinderbetreuung (Sommer 2025–2028)
3. Barrierefreiheit
- Abbau baulicher Barrieren & barrierefreier Zugang
4. Kultur, Freizeit und Sport
- Sportstätten & Freizeitanlagen (gemeindeeigen, umweltfreundlich)
- Ortskernbelebung (z. B. Kirchen, Museen, Begegnungszonen)
5. Mobilität und Infrastruktur
- Maßnahmen im öffentlichen Verkehr (ohne Fahrzeuge)
- Bau und Sanierung von Rad- & Fußwegen
- Sanierung von Gemeindestraßen
- Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge (Strom aus erneuerbaren Energien)
6. Wohnraum und Arbeitsplätze
- Innenentwicklung & öffentlicher Wohnbau
- Investitionen in Coworking-Spaces & Gemeinschaftsbüros
7. Gemeindegebäude und Energie
- Neubau/Sanierung gemeindeeigener Gebäude (klimaaktiv Silber)
- Thermisch-energetische Sanierungen
- Hocheffiziente Beleuchtungssysteme
- Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. Photovoltaik)
8. Umwelt, Wasser und Digitalisierung
- Kreislaufwirtschaft & Abfallvermeidung
- Wasserversorgung & Abwasserentsorgung
- Flächendeckender Breitbandausbau
9. Einsatzorganisationen
- Sanierung & Errichtung von Gebäuden anerkannter Rettungsdienste
Förderkonditionen im Überblick
- Förderquote: bis zu 80 % der Projektkosten
- Projektbeginn: zwischen 1.1.2025 und 31.12.2028
- Antragsfrist: bis spätestens 31.12.2027
Zweckzuschuss für den digitalen Wandel: Eine echte Chance für Gemeinden
Der digitale Wandel macht auch vor der Kommunalverwaltung nicht halt. Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2025 (KIG 2025) hat der Bund ein starkes Signal gesetzt: Gemeinden erhalten gezielte finanzielle Unterstützung, um ihre digitalen Leistungen auszubauen und die Bürger besser bei digitalen Amtswegen zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Mit dem „Zweckzuschuss Digitaler Wandel“ sollen Gemeinden:
-
Bürgerinnen und Bürger bei der digitalen Einreichung von Förderanträgen begleiten,
-
ihre eigene digitale Verwaltung stärken,
-
und interne Kompetenzen für die digitale Transformation aufbauen.
Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Der Zuschuss richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde:
-
Gemeinden bis 5.000 Einwohner: 20 Euro je Einwohner
-
5.001 bis 10.000 Einwohner: 12,60 Euro je Einwohner
-
über 10.000 Einwohner: 8 Euro je Einwohner
Damit stehen – über vier Jahre verteilt – teils erhebliche Beträge zur Verfügung, die nicht beantragt, sondern bei erfüllten Bedingungen automatisch ausbezahlt werden.
Was ist zu tun?
Bis 30. Juni jedes Jahres müssen zwei einfache Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Ansprechperson für digitale Förderanträge muss beim Bundeskanzleramt gemeldet sein.
- Zusätzlich muss entweder die Rolle als Registrierungsbehörde erfüllt sein oder eine weitere Person für Organisation & Fortbildung gemeldet werden.
Unser Fazit: Der Zweckzuschuss ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme. Er bietet Gemeinden Planungssicherheit und finanziellen Spielraum, um Digitalisierung auf kommunaler Ebene nachhaltig voranzutreiben.
Jetzt aktiv werden:
Als Förderberatung unterstützen wir Gemeinden dabei, diese Chance optimal zu nutzen – mit Beratung, Umsetzungshilfe und Know-how. Wer rechtzeitig handelt, profitiert nicht nur finanziell, sondern auch in der Wahrnehmung durch die Bürgerinnen und Bürger.