Aktuelle FFG-Ausschreibung

FFG Öko-Scheck 2026

Bis zu € 12.000 Zuschuss für klima- und umweltfreundliche Innovationen

Geöffnet bis 5. Oktober 2026, 12:00 Uhr

Vorhaben im Fördercheck prüfen

Worum geht es beim Öko-Scheck?

Der FFG Öko-Scheck unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen dabei, konkrete Herausforderungen rund um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit mit innovativen Ansätzen zu bearbeiten. Gefördert werden kompakte Vorhaben von der Analyse über die Konzeptentwicklung bis zu Pilotversuchen und Tests.

Wir prüfen mit Ihnen, ob Vorhaben, Organisation, Kosten und Zeitplan zu den aktuellen Bedingungen passen und welche Punkte vor der Einreichung geklärt werden sollten.

80 %Förderquote
€ 12.000maximaler Zuschuss
€ 15.000maximale Gesamtkosten
12 Monatemaximale Laufzeit

Wer kann einreichen?

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Organisationen, die noch keinen Öko-Scheck erhalten haben

Wer ist nicht antragsberechtigt?

  • Gemeinden und Großunternehmen
  • Unternehmen in Gründung
  • Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Einzelunternehmen ohne Firmenbuchnummer oder UID

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Analyse und Recherche

Problem- und Systemanalysen sowie Recherchen als Grundlage für eine innovative und nachhaltige Lösung.

Konzept und Entwicklung

Konzeption und Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle.

Pilot und Test

Pilotvorhaben und Tests, mit denen die technische oder wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft wird.

Wichtig für die Projektqualität

Allgemeine, nicht unternehmensspezifische Beschreibungen, bereits breit verfügbare Standardlösungen oder Vorhaben mit geringer ökologischer Innovationswirkung erfüllen die Programmlogik in der Regel nicht. Die konkrete Herausforderung, der innovative Lösungsweg und der erwartete Umwelt- oder Klimanutzen sollten nachvollziehbar dargestellt werden.

Förderbare Kosten

  • interne Personalkosten für die Projektarbeit
  • externe Kosten bis maximal 30 % der Gesamtkosten
  • externe fachliche Leistungen mit Innovations-, Nachhaltigkeits-, technischem oder wissenschaftlichem Bezug

Projektstart und Laufzeit

  • frühester Projektstart am Tag der Antragstellung
  • Kosten vor dem angegebenen Projektstart sind nicht förderbar
  • bereits abgeschlossene Projekte sind ausgeschlossen
  • maximal 12 Monate Laufzeit, ohne Verlängerung

Wie erfolgt die Einreichung?

Der Antrag wird elektronisch über den FFG eCall eingereicht. Vorgesehen sind eine kurze Projektbeschreibung und ein einfacher Kostenplan; laut FFG sind keine Anhänge erforderlich. Technische Dienstleistungen, die sich ausschließlich auf die Bedienung des eCall beziehen, sind nicht förderbar.

Die Auswahl erfolgt nicht nach dem Prinzip „First come, first served“. Die Begutachtung startet nach Ende der Ausschreibungsfrist. Bei einer Überzeichnung entscheidet ein Losverfahren, welche Anträge inhaltlich geprüft werden.

Die Förderung unterliegt der De-minimis-Regelung. Im Antrag sind die De-minimis-Förderungen der letzten drei Jahre anzugeben; die Obergrenze von € 300.000 ist zu beachten.

Häufige Fragen zum FFG Öko-Scheck 2026

Wer kann den FFG Öko-Scheck 2026 beantragen?

Antragsberechtigt sind KMU und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Wer bereits einen Öko-Scheck erhalten hat, kann nicht nochmals einreichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 80 % der förderbaren Gesamtkosten von maximal € 15.000. Der maximale Zuschuss beträgt daher € 12.000.

Darf das Projekt beim Antrag bereits begonnen haben?

Der frühestmögliche Projektstart ist der Tag der Antragstellung. Frühere Kosten werden nicht anerkannt; bereits abgeschlossene Projekte sind ausgeschlossen.

Welche Aktivitäten und Kosten sind förderbar?

Förderbar sind Analyse, Recherche, Konzept- und Entwicklungsarbeiten sowie Pilotvorhaben und Tests. Interne Personalkosten und externe Kosten bis zu 30 % der Gesamtkosten können berücksichtigt werden.

Gilt das Prinzip First come, first served?

Nein. Die Prüfung erfolgt nach Ende der Ausschreibung. Bei einer Überzeichnung legt ein Losverfahren fest, welche Anträge begutachtet werden.

Öko-Scheck-Vorhaben vor der Einreichung prüfen

Wir klären in einer ersten Einschätzung, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zur Ausschreibung passen kann und welche Angaben für eine belastbare Einreichung noch fehlen.

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Stand und offizielle Quellen

Stand: 24. September 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen und Entscheidungen der FFG. Diese Seite ist eine unverbindliche Förderinformation und keine Förderzusage.

FFG: Ausschreibung Öko-Scheck 2026
FFG: Fragen und Antworten zum Öko-Scheck