Archivierte FFG-Ausschreibung
FFG Öko-Scheck 2026 – Ausschreibung geschlossen
Förderinformation zur beendeten Ausschreibung 2026
Ausschreibung geschlossen: Die Einreichfrist endete am 5. Oktober 2026 um 12:00 Uhr.
Neue Anträge können für diese Ausschreibung nicht mehr eingereicht werden. Die folgenden Konditionen beziehen sich auf die abgeschlossene Ausschreibung 2026. Für ein neues Vorhaben prüfen wir, ob andere aktuell verfügbare Fördermöglichkeiten in Frage kommen.
Worum geht es beim Öko-Scheck?
Der FFG Öko-Scheck unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen dabei, konkrete Herausforderungen rund um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit mit innovativen Ansätzen zu bearbeiten. Gefördert werden kompakte Vorhaben von der Analyse über die Konzeptentwicklung bis zu Pilotversuchen und Tests.
Wir prüfen mit Ihnen, ob Vorhaben, Organisation, Kosten und Zeitplan zu den aktuellen Bedingungen passen und welche Punkte vor der Einreichung geklärt werden sollten.
Wer kann einreichen?
- kleine und mittlere Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Organisationen, die noch keinen Öko-Scheck erhalten haben
Wer ist nicht antragsberechtigt?
- Gemeinden und Großunternehmen
- Unternehmen in Gründung
- Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen
- Einzelunternehmen ohne Firmenbuchnummer oder UID
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Analyse und Recherche
Problem- und Systemanalysen sowie Recherchen als Grundlage für eine innovative und nachhaltige Lösung.
Konzept und Entwicklung
Konzeption und Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle.
Pilot und Test
Pilotvorhaben und Tests, mit denen die technische oder wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft wird.
Wichtig für die Projektqualität
Allgemeine, nicht unternehmensspezifische Beschreibungen, bereits breit verfügbare Standardlösungen oder Vorhaben mit geringer ökologischer Innovationswirkung erfüllen die Programmlogik in der Regel nicht. Die konkrete Herausforderung, der innovative Lösungsweg und der erwartete Umwelt- oder Klimanutzen sollten nachvollziehbar dargestellt werden.
Förderbare Kosten
- interne Personalkosten für die Projektarbeit
- externe Kosten bis maximal 30 % der Gesamtkosten
- externe fachliche Leistungen mit Innovations-, Nachhaltigkeits-, technischem oder wissenschaftlichem Bezug
Projektstart und Laufzeit
- frühester Projektstart am Tag der Antragstellung
- Kosten vor dem angegebenen Projektstart sind nicht förderbar
- bereits abgeschlossene Projekte sind ausgeschlossen
- maximal 12 Monate Laufzeit, ohne Verlängerung
Wie erfolgt die Einreichung?
Der Antrag wird elektronisch über den FFG eCall eingereicht. Vorgesehen sind eine kurze Projektbeschreibung und ein einfacher Kostenplan; laut FFG sind keine Anhänge erforderlich. Technische Dienstleistungen, die sich ausschließlich auf die Bedienung des eCall beziehen, sind nicht förderbar.
Die Auswahl erfolgt nicht nach dem Prinzip „First come, first served“. Die Begutachtung startet nach Ende der Ausschreibungsfrist. Bei einer Überzeichnung entscheidet ein Losverfahren, welche Anträge inhaltlich geprüft werden.
Die Förderung unterliegt der De-minimis-Regelung. Im Antrag sind die De-minimis-Förderungen der letzten drei Jahre anzugeben; die Obergrenze von € 300.000 ist zu beachten.
Häufige Fragen zum FFG Öko-Scheck 2026
Wer kann den FFG Öko-Scheck 2026 beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Wer bereits einen Öko-Scheck erhalten hat, kann nicht nochmals einreichen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 80 % der förderbaren Gesamtkosten von maximal € 15.000. Der maximale Zuschuss beträgt daher € 12.000.
Darf das Projekt beim Antrag bereits begonnen haben?
Der frühestmögliche Projektstart ist der Tag der Antragstellung. Frühere Kosten werden nicht anerkannt; bereits abgeschlossene Projekte sind ausgeschlossen.
Welche Aktivitäten und Kosten sind förderbar?
Förderbar sind Analyse, Recherche, Konzept- und Entwicklungsarbeiten sowie Pilotvorhaben und Tests. Interne Personalkosten und externe Kosten bis zu 30 % der Gesamtkosten können berücksichtigt werden.
Gilt das Prinzip First come, first served?
Nein. Die Prüfung erfolgt nach Ende der Ausschreibung. Bei einer Überzeichnung legt ein Losverfahren fest, welche Anträge begutachtet werden.
Alternative Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben prüfen
Für neue Vorhaben ist die Einreichfrist des Öko-Schecks 2026 bereits abgelaufen. Im kostenlosen Fördercheck klären wir die wichtigsten Projektdaten und prüfen, ob ein anderer Förderweg näher untersucht werden sollte. Eine konkrete Fördermöglichkeit oder Förderzusage ist damit nicht verbunden.
Stand und offizielle Quellen
Status geprüft am 11. Oktober 2026: Die Ausschreibung ist geschlossen; die Einreichfrist endete am 5. Oktober 2026 um 12:00 Uhr. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen und Entscheidungen der FFG. Diese Seite informiert über die beendete Ausschreibung und ist keine Förderzusage.
FFG: Ausschreibung Öko-Scheck 2026
FFG: Fragen und Antworten zum Öko-Scheck