Sind Sie bereit, in Ihr Unternehmen zu investieren, sei es in Maschinen, Anlagen, Geschäftsausstattung, Hardware- und Softwarelösungen, Digitalisierung, Sicherheitsmaßnahmen und vieles mehr?

Dabei stehen Ihnen sicherlich Fördermittel aus Landes-, Bundes- und EU-Förderprogrammen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns einfach unter +43 664 302 1846, wir sind gerne bereit, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen!“

 

Unser Förder-Leistungspaket für Ihre geplanten Investitionen umfasst alle Schritte, die Sie für eine erfolgreiche Förderantragstellung benötigen:

 

  1. Wir beginnen mit einer kostenlosen Analyse Ihrer Förderbedürfnisse, indem Sie uns über das Online-Formular Ihre Investitionswünsche bekannt geben.
  2. Im nächsten Schritt suchen wir in Landes-, Bundes- und EU-Datenbanken nach den derzeit besten Förderprogrammen für Ihre geplanten Investitionen.
  3. Danach übermitteln wir Ihnen innerhalb von drei Tagen kostenlos unsere Förder-Suchergebnisse und stellen ihnen ein Angebot für eine Zusammenarbeit.
  4. Wenn Sie unser Angebot annehmen, kümmern wir uns zunächst um die Beschaffung aller notwendigen Informationen für die Förderstelle und Ihr Unternehmen und nehmen Kontakt mit den Förderstellen auf.
  5. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der sorgfältigen Abrechnung der erhaltenen Fördermittel bei den entsprechenden Förderinstitutionen und stehen Ihnen während des gesamten Förderprozesses zur Seite.
Rudolf Aichbauer

Rudolf AICHBAUER, MSc

Unternehmens- und Fördermittelberatung

Aktuelle Förderungen

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Fördermittelprüfung für das Jahr 2023 und erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre Investitionen zur Verfügung stehen. Innerhalb von nur drei Tagen teilen wir Ihnen mit, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen.

30 - 50 %ige Unternehmensförderung

Landes-, Bundes- und EU Fördermittel, für Ihre geplanten Unternehmens-Investitionen.

Prüfen Sie jetzt kostenlos , welche Fördermittel im Jahr 2023 für Ihre Unternehmens-Investitionen zur Verfügung stehen. Wir geben Ihnen innerhalb von drei Tagen bekannt, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen.

Viele Unternehmen nutzen die Chance auf öffentliche KMU Fördergelder nicht, weil Ihnen oftmals das Wissen und die personellen Ressourcen fehlen oder es Ihnen einfach zu kompliziert ist, sich mit den bürokratischen Formalismen auseinanderzusetzen. Genau an diesem Punkt liegt unsere Expertise, wir unterstützen Sie dabei, die für Ihre geplanten Unternehmens-Investitionen richtige Förderung zu finden und zu beantragen.

Beispielsweise zum Zwecke:

  • der schnelleren Unternehmensexpansion
  • der Anschaffung von Maschinen und Anlagen
  • der Markterschließung
  • der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Dienstleistungen
  • der Unternehmensgründung
  • der Erstellung von Digitalen Produkten
  • des Aufbaues von Webseiten und Webshops
  • des Aufbaues von Social Media Profilen
  • von Marketingmaßnahmen
  • von Status- und Potentialanalysen
  • von Strategieberatungen
  • und vielem mehr.

< Hier geht es zum kostenlosen Fördermittel-Check >

30 - 50 %ige Förderung für thermische Gebäudesanierungen für Betriebe

Umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches, der Fenster, etc. Fassaden- und Dachbegrünungen

Für wen?
• Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt.

Wofür?
• Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche). Das betroffene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).
• Bei der Förderung der Gebäudebegrünung steht die Reduktion der sommerlichen Erwärmung im Vordergrund.
• Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
• Zur Förderung anerkannt werden die Leistungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs (gemäß Energieausweisen) erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem die folgenden Leistungen:
• Dämmung der Außenwände, der oberen Geschossdecke bzw. des Daches
• Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
• Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
• Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
• Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung
• Fassaden- und Dachbegrünungen als Einzelmaßnahme an bereits sanierten Gebäuden in Ortskernen
• Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Wie viel?
Die Förderungssumme ergibt sich als Produkt aus einer Förderungspauschale (in Euro/m³) und dem Bruttovolumen (in m³) des Gebäudes vor der thermischen Sanierung. Die anzuwendende Förderungspauschale ist abhängig von der Sanierungsqualität. Der Wert für das Bruttovolumen wird dem Energieausweis vor thermischer Sanierung entnommen.

Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung einer der folgenden Bedingungen:
• Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärmebedarf (HWB Ref,RK) gemäß Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinie 6, Stand 2015 oder 2019; siehe nachfolgende Tabelle), oder
• Reduktion des Heizwärmebedarfes (HWB Ref,RK) gegenüber dem Bestand um mindestens 50 % bzw. um mindestens 25 % bei denkmal- oder ensemblegeschützten Gebäuden.
• In beiden Fällen muss die Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWBSK) des Bestandgebäudes zumindest 20 % betragen.
• Die Förderung wird nach Umsetzung des Projekts in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.

Wichtige Hinweise:
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Für nähere Informationen rufen Sie einfach 0664 302 1846.

80 %ige KMU-Digital Status- und Potenzialförderung

Status- und Potenzialanalyse – 80 % Zuschuss (max. 400 Euro)

Aktuell gibt es für Sie diese 80 %ige Förderung vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und der WKO Österreich zum Thema E-Commerce und Online-Marketing.

In dieser Beratungseinheit werden digitale Trends, Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen systematisch analysiert. Dabei werden alle relevanten Themenbereiche ihres Unternehmens angesprochen und ein Überblick über die Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Analyse wird von unserem WKO zertifizierten Berater durchgeführt. Am Ende der Beratung wird ein Beraterbericht erstellt, der als Voraussetzung für die 30 %ige KMU-Digital Umsetzungsförderung gültig ist.

Dauer: 4 – 6 Stunden (inklusive Vor- und Nachbereitung)

Beratung: vor Ort und/oder digital via Zoom, Google Meet, ….

Ihr Nutzen:

  • Bewertung des aktuellen Status Ihrer derzeitigen digitalen Präsenz
  • Identifikation von Stärken und Schwächen Ihrer Online-Präsenz
  • Erkennung von Potenzialen und Chancen für Ihren Berufszweig
  • Auswahl der richtigen Online-Marketing-Kanäle
  • Vorschlag zur Umsetzung einer Kundengewinnungsstrategie

Und das Beste daran?

Ihre Investition beläuft sich lediglich auf € 100,-, da Sie von der 80 %igen Förderung profitieren. Die Gesamtkosten für diese wertvolle Analyse betragen normalerweise € 500,-, aber dank der Förderung von € 400,- bleibt Ihr finanzieller Aufwand minimal.

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter  +43 664 302 1846 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Nutzen Sie diese einmalige Chance, um Ihr Unternehmen erfolgreich in die digitale Zukunft zu führen.

Mit lieben Grüßen,

Rudolf Aichbauer, MSc

< Zur kostenlosen Online Förderberatung >

50 %ige KMU-Digital Strategie-Förderung

Strategieberatung – 50 % Zuschuss (max. 1.000 €)

Das Ziel der Strategieberatung besteht darin, gemeinsam mit ihrem Unternehmen eine konkrete Strategie zu entwickeln und Sie bei der Umsetzung der jeweiligen Prozesse zu begleiten. Im Fokus der Strategieberatung stehen der digitale Verkauf und das digitale Marketing, das Sie gemeinsam mit unserem WKO zertifizierten Berater systematisch erarbeiten.

Dauer: 2 – 3 Tage (inklusive Vor- und Nachbereitung)

Beratung: vor Ort und/oder digital via Zoom, Google Meet, …

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter  +43 664 302 1846 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Nutzen Sie diese einmalige Chance, um Ihr Unternehmen erfolgreich in die digitale Zukunft zu führen.

Mit lieben Grüßen,

Rudolf Aichbauer, MSc

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30 %ige KMU-Digital Umsetzungsförderung

Umsetzung von Digitalisierungsprojekten – 30 % Zuschuss (max. 6.000 Euro) ab 2024

Was wird gefördert?

  • Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell z.B. Hardware und immateriell Software, Webseiten usw.) sowie im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z. B. Programmiertätigkeit, (Cloud-) Softwarelizenzen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen.

Wie viel Förderung gibt es?

  • max. 30 % der förderbaren Kosten (max. 6.000 Euro), wobei das Projektvolumen einen Betrag von 3.000 Euro nicht unterschreiten und einen Betrag von 30.000 Euro nicht übersteigen darf.

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter  +43 664 302 1846 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Nutzen Sie diese einmalige Chance, um Ihr Unternehmen erfolgreich in die digitale Zukunft zu führen.

Mit lieben Grüßen,

Rudolf Aichbauer, MSc

< Zur kostenlosen Online Förderberatung >

20 %ige Gastronomieförderung

Machen Sie jetzt den kostenlosen Gastronomie-Fördermittel-Check und sichern Sie sich für ihre geplanten Investitionen einen Einmalzuschuss vom Land-Steiermark .

Aktuell gibt es eine neue 20 %ige Investitionsförderung vom Land Steiermark für Betriebe der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie mit KMU-Status für gastronomische Bereiche, insbesondere bei Qualitätsverbesserungen in:

• Nachhaltigkeit,
• Energieeffizienz bzw. Energieeinsparungsmaßnahmen,
• Photovoltaikanlagen,
• Digitalisierungsmaßnahmen, 
• Kapazitätserweiterungen, 
• Mitarbeitereinrichtungen,
• Gastgarten, etc.

Fördervoraussetzungen:
• Sitzplätze: Innen zumindest 20, 
• Öffnungszeiten: mindestens 4 Tage (davon mind. Samstag oder Sonntag) von 11:00 bis 21:00 Uhr
• Warme Küche muss sowohl zu Mittag als auch am Abend angeboten werden (sonntags nur mittags)

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater unterstütze ich Sie bei der richtigen Förderauswahl und der Förderantragstellung ihre geplanten Investitionen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter +43 664 302 1846 zur Verfügung.

< Zum kostenlosen Gastronomie-Förder-Check>

30 % - 80 %ige Aus- und Weiterbildungsförderung

Wir prüfen für Sie kostenlos, in welchem Ausmaß Ihre Aus- und Weiterbildungskosten gefördert werden können.

< Zum kostenlosen Aus-und Weiterbildungs-Förder-Check>

15 %ige Förderung für Sanierungsmaßnahmen Haus oder Wohnung (Privat)

KLEINE SANIERUNG 15 % Förderung

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
  • Mieter:innen einer Wohnung
  • Bauberechtigte

Was wird gefördert? 

  • Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
  • Maßnahmen an der Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, WasserO und Abwasserleitungen, Sanitärund Elektroinstallationen)
  • Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchsschutz
  • Sanierungsmaßnahmen, z. B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang, …
  • Personenaufzüge
  • Schaffung von Balkonen oder Loggien
  • Veränderung und Erweiterung von Wohnraum (Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen, Wohnungszusammenlegungen, Neuschaffung von Wohnraum bei bestehenden Gebäuden, Erweiterung von Wohnraum durch Zubau)

Wie hoch ist die Förderung? 

  • Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung 30.000 bis 50.000 Euro und für EinO und Zweifamilienhäuser je Gebäude 80.000 bis 100.000 Euro.

Beispiel: Um eine Energieeinsparung zu erreichen und die qualitätsvolle Nutzung Ihrer Wohnung zu verlängern, nehmen Sie in Ihrer Wohnung einen Fenstertausch vor und bezahlen dafür 15.000 Euro.

Das Land Steiermark fördert diese Maßnahme in der Höhe von 15 % und Sie erhalten einmalig 2.250 Euro auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung ausbezahlt.

  • Kosten Fenstertausch: € 15.000 | Förderung Land Steiermark: € 2.250

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Kontakt

Rudolf AICHBAUER, MSc
Siedlungsstraße 15
A-8501 Lieboch

Tel.: +43 664 302 1846
E-Mail: office@aichbauer.at