Kostenlose Analyse Ihrer Förderbedürfnisse!

Die Förderberatung für Gemeinden kann verschiedene Dienstleistungen umfassen, um die Entwicklung und das Wachstum der Gemeinde zu fördern:

  • Fördermittelrecherche: Identifizierung staatlicher, regionaler oder privater Förderprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse und Entwicklungsziele der Gemeinde zugeschnitten sind.
  • Projektplanung und -management: Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten, die förderfähig sind, und Begleitung während des gesamten Projektzyklus von der Konzeption bis zur Umsetzung.
  • Förderantragsunterstützung: Hilfe bei der Vorbereitung und Einreichung von Förderanträgen, um sicherzustellen, dass die Gemeinde die bestmöglichen Chancen hat, Fördermittel zu erhalten.
  • Compliance und Berichterstattung: Gewährleistung der Einhaltung der Förderprogrammrichtlinien und -anforderungen sowie Unterstützung bei der Berichterstattung über die Mittelverwendung und den Projektfortschritt.
  • Kapazitätsaufbau: Schulungen und Beratung, um die Kompetenzen und Ressourcen innerhalb der Gemeindeverwaltung aufzubauen, um zukünftige Fördermöglichkeiten besser zu erschließen.

Die Förderberatung für Gemeinden zielt darauf ab, die Entwicklungsmöglichkeiten zu maximieren, Infrastrukturprojekte zu unterstützen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, indem sie die verfügbaren Fördermittel effektiv einsetzt.

Zögern Sie nicht, uns unter +43 720 511 032 zu kontaktieren. Wir sind gerne bereit, Sie bei Ihrem Projekt zu unterstützen!

Rudolf Aichbauer

Rudolf AICHBAUER, MSc

Unternehmens- und Fördermittelberatung

Auszug aus Förderprogrammen

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Fördermittelprüfung für das Jahr 2023/2024 und erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre Investitionen zur Verfügung stehen. Innerhalb von nur drei Tagen teilen wir Ihnen mit, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen.

Thermische Gebäudesanierung - Einzelmaßnahmen

Wer wird gefördert?

  • Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2000.

  • Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m²K.
  • Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K
  • Lichtkuppeln und Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K
  • Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K

Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.

Wie viel Fördergeld gibt es?

  • € 55,- / je m² Fenster, Türen, Tore
  • € 16,- / je m² Flach und Steildach
  • € 7,- / je m² oberste Geschoßdecke

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter +43 720 511 032 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Neubau in energieeffizienter Bauweise

Wer wird gefördert?

  • Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.

Beispiele für förderungsfähige Projektteile:

  • Dämmung der thermischen Hülle
  • Fenster und Außentüren
  • außenliegende Verschattungssysteme
  • Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen
  • extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • dazugehörige Arbeitsleistungen
  • Neben den Materialien werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Wie viel Fördergeld gibt es?

  • Förderung erfolgt als Pauschale, abhängig von der erzielten Heizwärmebedarfsunterschreitung
    gegenüber einem Gebäude das dem OIB-Standard

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter +43 720 511 032 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Gebäudeautomatisierung

Wer wird gefördert?

  • Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Gebietskörperschaften, Universitäten, Sozialversicherungen, …) sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssysteme (BACS – building automation and control systems), insbesondere

  • Dienstleistungen zur Planung, Vorbereitung und Konzeptionierung – z.B. Erstellung eines Sensor- und Energiezählerkonzept, Auswahl des Automatisierungssystems, …
  • Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
  • Implementierung von Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssystemen (BACS – building automation and control systems)
  • Inbetriebnahme, Parametrierung und Optimierung

    Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Dienstleistungen für Planung und Konzeptionierung der Leittechnik (max. 15% der Gesamtkosten)
  • Zentrale Leitrechner mit Visualisierung
  • Sensoren und Aktoren (Pumpen, Verteiler, Ventile, …) in der Peripherie
  • Einbindung von Datenschnittstellen zu bestehenden Anlagen
  • Energiezähler
  • Einmaliger Ankauf von Lizenzen (Software, …)
  • Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Wie viel Fördergeld gibt es?

  • 20 % bzw. 50% der förderfähigen Kosten

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter +43 720 511 032 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW

Wer wird gefördert?

  • Förderungsmittel für Beleuchtungsoptimierungen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Was wird gefördert?

  • Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
  • Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
  • Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung

    Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • LED-Leuchten
  • Steuerungselektronik
  • Montageleistungen
  • Neben der Anlage werden auch die Lichtplanungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Wie viel Fördergeld gibt es?

  • € 30,-/ Lichtpunkt, Straßen und Außenbeleuchtung
  • € 150,-/ Lichtpunkt, Sportstätten im Außenbereich
  • € 240/ kW Anschlusswert neu
  • plus divers Zuschläge

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter +43 720 511 032 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Flächenrecycling

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • EigentümerInnen von betroffenen Grundstücken und Objekten
  • Natürliche und juristische Personen mit Zustimmung der Grundeigentümer:innen

Was wird gefördert?

Förderungsziel ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Förderungsfähig im Zusammenhang mit Flächen und Objekten laut Förderungsziel sind

  • die Erstellung von Entwicklungskonzepten zur Ermittlung der künftigen Nutzung
  • im Rahmen von Entwicklungskonzepten die Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
  • im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes.

Entwicklungskonzept und damit zusammenhängende Untersuchungen des Untergrundes bzw. der Bausubstanz können in einem gemeinsamen Förderungsansuchen beantragt werden.

Nicht förderungsfähig sind Leistungen, die der oder die FörderungsnehmerIn selbst oder ein verbundenes Unternehmen erbringt.

Wie viel Fördergeld gibt es?

§ 8. (1) Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel kann die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie folgende Förderungen gewähren:

  • 1. für Entwicklungskonzepte gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis zu 75 % der förderungsfähigen
  • Kosten, maximal jedoch 60.000 Euro Förderungsbarwert;
  • 2. für Untersuchungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 bis zu 75 % der förderungsfähigen Kosten,
    maximal jedoch 50.000 Euro Förderungsbarwert;
  • 3. für Vorbereitungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten,
    maximal jedoch 15.000 Euro Förderungsbarwert.

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter +43 720 511 032 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme | Einreichung ist bis 29.02.2024, 12:00 Uhr möglich.

Wer wird gefördert?

  • Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Investitionskosten zur Errichtung von Radschnellverbindungen. Eine Radschnellverbindung ist ein Radweg, der folgende Eigenschaften aufweist:

    • Festlegung der Radschnellverbindungen (mindesten 5 Kilometer lang) in Planungsdokumenten des Bundeslandes (Korridor- bzw. Netzplanung)
    • Wirkungsabschätzung (bspw. Veränderung der Fahrraderreichbarkeit) mit einem Potential von mind. 2.000 Radfahrenden pro 24h
    • direkte, weitgehend umweg- und steigungsfreie Linienführung
    • niveaufrei mit dem KFZ-Verkehr bzw. Bevorrangung an niveaugleichen Kreuzungen
    • ausreichende Verkehrsraumbreite (Zweirichtungsradweg ≥ 4,0m, Einrichtungsradweg ≥ 2,0m je Fahrtrichtung)
    • sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten (Projektierungsgeschwindigkeit 30 km/h)
    • Kurvenradien von min. 20 Meter; in Kreuzungsbereichen ist eine Reduktion der Kurvenradien auf 8 Meter (Projektierungsgeschwindigkeit 20 km/h) zulässig.  
    • Steigung max. 6%
    • Schutzstreifen zur KFZ-Fahrbahn bei straßenbegleitendem Radweg; Parkstreifen sind neben dem Radfahrstreifen bei Radschnellverbindungen nicht zulässig.
    • hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton)
    • Markierung von Randlinien
    • Begleitender Gehweg mit taktiler oder baulicher Trennung

Wie viel Fördergeld gibt es?

  • 30 % der förderfähigen Kosten

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Anlagen zur Wasserfassung, Wasserspeicherung, Wasserverteilung, etc.

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für die Wasserversorgung werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften bereitgestellt.

Was wird gefördert?

  • die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserfassung (Brunnen, Quellen)
  • die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter)
  • die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen)
  • die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasseraufbereitung
  • Sanierungen entsprechender Anlagen älter als 40 Jahre
  • Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (z.B. Erneuerbare Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes oder Energieeffizienzmaßnahmen)
  • die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters
  • Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Wie viel Fördergeld gibt es?

  • zw. 10 % und 40 %, Ortsbezogen

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter +43 720 511 032 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Fischaufstiegshilfen, Renaturierung der Gewässer, etc.

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für die kommunale Gewässerökologie werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Genossenschaften u.a.m. bereitgestellt, die Träger des wasserrechtlichen Konsenses der Anlagen sind, die die hydromorphologische Belastung verursacht.

Was wird gefördert?

  • zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen)
  • zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können.
  • Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Wie viel Fördergeld gibt es?

  • bis zu 60 % der förderbaren Kosten

Als zertifizierter Unternehmens- und Fördermittelberater stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung und der Beantragung behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, mich unter +43 720 511 032 zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.