SFG-Förderung „Wachstums!Schritt“

Für Unternehmen, die den nächsten Schritt setzen wollen

Die SFG-Förderung Wachstums!Schritt unterstützt steirische Betriebe beim Ausbau ihrer Kapazitäten, der Modernisierung und Erweiterung ihres Unternehmensstandorts sowie bei Investitionen in innovative Anlagen und Betriebsausstattung.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Produktionsbetriebe sowie Dienstleister, deren Leistungen direkt mit Produktionsprozessen verbunden sind

  • Betriebsstandorte in der Steiermark

Was wird gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen zur Geschäftserweiterung

  • Anschaffung maschineller Anlagen

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

  • Immaterielle Investitionen wie Software oder Patente (im Zusammenhang mit der Expansion)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 25 % Zuschuss auf förderfähige Investitionskosten

  • Maximaler Zuschussbetrag abhängig vom konkreten Projekt

  • Nicht rückzahlbar

  • Mindestprojektvolumen: EUR 300.000,-

Wann kann man einreichen?

  • Einreichung vor Projektbeginn erforderlich

  • Laufende Einreichung möglich

Weitere Voraussetzungen

  • Investitionen müssen langfristig am steirischen Standort gebunden sein

  • Keine Ersatzinvestitionen oder bloße Instandhaltungen förderbar


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Nächster empfohlener Schritt:

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