SFG-Förderung „Wachstums!Schritt“
Für Unternehmen, die den nächsten Schritt setzen wollen
Die SFG-Förderung Wachstums!Schritt unterstützt steirische Betriebe beim Ausbau ihrer Kapazitäten, der Modernisierung und Erweiterung ihres Unternehmensstandorts sowie bei Investitionen in innovative Anlagen und Betriebsausstattung.

Wer wird gefördert?
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
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Produktionsbetriebe sowie Dienstleister, deren Leistungen direkt mit Produktionsprozessen verbunden sind
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Betriebsstandorte in der Steiermark
Was wird gefördert?
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Bauliche Maßnahmen zur Geschäftserweiterung
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Anschaffung maschineller Anlagen
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Betriebs- und Geschäftsausstattung
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Immaterielle Investitionen wie Software oder Patente (im Zusammenhang mit der Expansion)
Wie hoch ist die Förderung?
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Bis zu 25 % Zuschuss auf förderfähige Investitionskosten
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Maximaler Zuschussbetrag abhängig vom konkreten Projekt
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Nicht rückzahlbar
- Mindestprojektvolumen: EUR 300.000,-
Wann kann man einreichen?
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Einreichung vor Projektbeginn erforderlich
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Laufende Einreichung möglich
Weitere Voraussetzungen
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Investitionen müssen langfristig am steirischen Standort gebunden sein
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Keine Ersatzinvestitionen oder bloße Instandhaltungen förderbar
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Nächster empfohlener Schritt:
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