Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen, Umluftsysteme für Gemeinden
(Version 04/2025):
Hier ist eine präzise Zusammenfassung des Dokuments „Informationsblatt Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen, Umluftsysteme für Gemeinden“ (Version 04/2025):
Förderziel
Unterstützung bei der nachträglichen Installation oder Umrüstung von Wärmerückgewinnungssystemen oder Umluftanlagen zur Reduktion des Heizenergieverbrauchs in überwiegend betrieblich genutzten, konditionierten Gemeindeeinrichtungen.
Förderberechtigte
- Alle österreichischen Gemeinden
 - Marktbestimmte Gemeindebetriebe → Förderlogik für Betriebe
 
Förderfähige Maßnahmen
1. Wärmerückgewinnung (bis 100 kW) bei:
- Kälteanlagen (Kühl-/Tiefkühlanlagen, Prozesskälte, Wärme-Kälte-Verbund)
 - Lüftungsanlagen (sofern nicht durch OIB-Richtlinie 6 vorgeschrieben)
 
2. Umluftsysteme (bis 50.000 m³/h):
- Absauganlagen mit Luftrückführung (z. B. Schweißarbeitsplätze, Hallen)
 - Hallenlüftung zur Staubreduzierung
 
Förderfähige Komponenten
- Wärmetauscher, Pufferspeicher
 - Steuerung, Luftfilter (nur Umluft), zentrale Lüftungs-/Absauganlage
 - Weitere für den Betrieb relevante Bauteile
 
Nicht förderfähig:
- Standardtausch, Verrohrung, Wärmesysteme im Gebäude, OIB-pflichtige Neuanlagen
 
Förderhöhe
1. Wärmerückgewinnung (bis 100 kW):
| Finanzierung | 0–30 kW | 30–100 kW | Max. Fördersatz | 
|---|---|---|---|
| Bedarfszuweisung (Standard) | 96 €/kW | 48 €/kW | 18 % der Investitionskosten | 
| KIP 2020 (Kommunales Investitionsprogramm) | 160 €/kW | 80 €/kW | 30 % der Investitionskosten | 
2. Umluftsysteme (bis 50.000 m³/h):
| Finanzierung | Pauschale je 1.000 m³/h | Max. Fördersatz | 
|---|---|---|
| Bedarfszuweisung | 360 € | 18 % | 
| KIP 2020 | 600 € | 30 % | 
Voraussetzungen
- Antragstellung nach Umsetzung, max. 6 Monate nach Rechnungsdatum
 - Landesbeteiligung von mind. 12 % oder KIP-Mittel in Förderhöhe erforderlich
 - Detaillierte Rechnung erforderlich, keine Pauschalen
 - System darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (z. B. über OIB RL6 oder Bescheid)
 - Keine Förderung für Primärproduktion (Sonderregelungen gelten)
 
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