Gebäudeautomatisierung Gemeinden

(Version 05/2025):


Förderziel

Unterstützung bei der Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungssystemen (BACS) in bestehenden Nicht-Wohngebäuden zur Energieeinsparung.


Förderberechtigte

  • Gemeinden und öffentliche Einrichtungen
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  • Betriebe und Contractingunternehmen
    (jeweils für Bestandsgebäude mit überwiegender betrieblicher Nutzung)

Förderfähige Maßnahmen

  • Planung & Konzeptionierung (max. 15 % der Kosten)
  • Zentrale Leitrechner, Visualisierung
  • Sensoren, Aktoren, Energiezähler
  • Einmaliger Software-Lizenzankauf
  • Integration vorhandener Systeme

Nicht förderfähig:
Neubauten, Wartung, Standardtausch, laufende Lizenz-/Betriebskosten


Gebäudevoraussetzungen

  • Bestand: mind. 1.000 m² BGF, bei Bildungseinrichtungen ab 50.000 € Investition
  • Investitionskosten: mind. 100.000 €
  • Standard „B“ laut EN ISO 52120-1 muss erreicht werden (Bestätigung durch Anbieter)
  • System muss offen sein (z. B. BACnet-kompatibel)

Förderhöhe

  • 120 €/jährlich eingesparter MWh (Strom + Wärme)
  • Max. 20 % der förderfähigen Kosten (bzw. 15 % für große Unternehmen)
  • 50 % bei Nicht-Wettbewerbsteilnehmern (z. B. Gemeinden)
  • Max. Förderung pro Projekt: 4,5 Mio. €

Die Energieeinsparung ist durch Fachplanung bei Antragstellung darzustellen und nach Umsetzung für 2 Jahre zu messen.


Erforderliche Unterlagen

  • Technische Beschreibung & Anlagenschema
  • Datenblatt mit nachvollziehbarer Einsparberechnung
  • Angebots-/Kostenvoranschläge
  • Bestätigung der Standard-Qualität „B“
  • Bei > 500.000 €: Bankbericht

Nächster empfohlener Schritt:

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