Gebäudeautomatisierung Gemeinden
(Version 05/2025):
Förderziel
Unterstützung bei der Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungssystemen (BACS) in bestehenden Nicht-Wohngebäuden zur Energieeinsparung.
Förderberechtigte
- Gemeinden und öffentliche Einrichtungen
- Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- Betriebe und Contractingunternehmen
(jeweils für Bestandsgebäude mit überwiegender betrieblicher Nutzung)
Förderfähige Maßnahmen
- Planung & Konzeptionierung (max. 15 % der Kosten)
- Zentrale Leitrechner, Visualisierung
- Sensoren, Aktoren, Energiezähler
- Einmaliger Software-Lizenzankauf
- Integration vorhandener Systeme
Nicht förderfähig:
Neubauten, Wartung, Standardtausch, laufende Lizenz-/Betriebskosten
Gebäudevoraussetzungen
- Bestand: mind. 1.000 m² BGF, bei Bildungseinrichtungen ab 50.000 € Investition
- Investitionskosten: mind. 100.000 €
- Standard „B“ laut EN ISO 52120-1 muss erreicht werden (Bestätigung durch Anbieter)
- System muss offen sein (z. B. BACnet-kompatibel)
Förderhöhe
- 120 €/jährlich eingesparter MWh (Strom + Wärme)
- Max. 20 % der förderfähigen Kosten (bzw. 15 % für große Unternehmen)
- 50 % bei Nicht-Wettbewerbsteilnehmern (z. B. Gemeinden)
- Max. Förderung pro Projekt: 4,5 Mio. €
Die Energieeinsparung ist durch Fachplanung bei Antragstellung darzustellen und nach Umsetzung für 2 Jahre zu messen.
Erforderliche Unterlagen
- Technische Beschreibung & Anlagenschema
- Datenblatt mit nachvollziehbarer Einsparberechnung
- Angebots-/Kostenvoranschläge
- Bestätigung der Standard-Qualität „B“
- Bei > 500.000 €: Bankbericht
Nächster empfohlener Schritt:
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