SFG-Förderung „Lebens!Nah“
Für Nahversorger und Betriebe mit regionaler Bedeutung
Mit der Förderung Lebens!Nah unterstützt die SFG steirische Nahversorgerbetriebe, die wesentlich zur regionalen Versorgung beitragen – insbesondere in ländlichen Regionen. Ziel ist es, die Lebensqualität im Ort zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Wer wird gefördert?
Kleinst- und Kleinbetriebe in den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen
Unternehmen mit Betriebsstandort in der Steiermark
Betriebe, die über 50 % ihres Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften
Was wird gefördert?
Investitionen in die Modernisierung, Ausstattung oder Revitalisierung
Umbauten, Erweiterungen, bauliche Maßnahmen
Maschinen, Geschäftsausstattung, Präsentationssysteme
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Digitalisierungsmaßnahmen wie ERP- oder CRM-Systeme, Online-Shops, Websites
Wie hoch ist die Förderung?
Investitionsprojekte: Bis zu 20 % Zuschuss, maximal EUR 15.000,-
Digitalisierungsprojekte: Bis zu 30 % Zuschuss, maximal EUR 2.500,-
Mindestprojektvolumen: EUR 20.000,- (Investitionen), EUR 3.000,- (Digitalisierung)
Wann kann man einreichen?
Einreichung vor Projektbeginn erforderlich
Laufende Einreichung möglich
Weitere Voraussetzungen
Nachweisbare Relevanz für die Nahversorgung im Ort
Nachhaltige Nutzung und langfristige Bindung des Standorts
Jetzt kostenlos prüfen lassen!
Nächster empfohlener Schritt:
Sie möchten wissen, ob Ihr Projekt förderbar ist – und wenn ja, wie?
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