SFG-Förderung „Lebens!Nah“

Für Nahversorger und Betriebe mit regionaler Bedeutung

Mit der Förderung Lebens!Nah unterstützt die SFG steirische Nahversorgerbetriebe, die wesentlich zur regionalen Versorgung beitragen – insbesondere in ländlichen Regionen. Ziel ist es, die Lebensqualität im Ort zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Wer wird gefördert?

  • Kleinst- und Kleinbetriebe in den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen

  • Unternehmen mit Betriebsstandort in der Steiermark

  • Betriebe, die über 50 % ihres Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die Modernisierung, Ausstattung oder Revitalisierung

  • Umbauten, Erweiterungen, bauliche Maßnahmen

  • Maschinen, Geschäftsausstattung, Präsentationssysteme

  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Digitalisierungsmaßnahmen wie ERP- oder CRM-Systeme, Online-Shops, Websites

Wie hoch ist die Förderung?

  • Investitionsprojekte: Bis zu 20 % Zuschuss, maximal EUR 15.000,-

  • Digitalisierungsprojekte: Bis zu 30 % Zuschuss, maximal EUR 2.500,-

  • Mindestprojektvolumen: EUR 20.000,- (Investitionen), EUR 3.000,- (Digitalisierung)

Wann kann man einreichen?

  • Einreichung vor Projektbeginn erforderlich

  • Laufende Einreichung möglich

Weitere Voraussetzungen

  • Nachweisbare Relevanz für die Nahversorgung im Ort

  • Nachhaltige Nutzung und langfristige Bindung des Standorts


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Nächster empfohlener Schritt:

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