LED-Systeme im Innenbereich
für Gemeinden
(Version 03/2024):
Ziel der Förderung
Umstellung von konventionellen Innenbeleuchtungen auf energieeffiziente LED-Systeme mit weniger als 20 kW Anschlussleistung in bestehenden gemeindeeigenen Gebäuden.
Zielgruppe
- Alle österreichischen Gemeinden
- Marktbestimmte Gemeindebetriebe → Förderung über das Betriebsprogramm
Was wird gefördert?
- Austausch konventioneller Leuchten durch neue LED-Systeme
- Installation automatisierter Lichtsteuerungen (z. B. Bewegungsmelder, Tageslichtsteuerung)
Technische Mindestanforderungen:
- Effizienz ≥ 100 lm/W
- Farbwiedergabe CRI ≥ 80
- Lebensdauer ≥ 50.000 Stunden (L80, B50)
Nicht förderfähig
- Nur Leuchtmitteltausch („Plug-in“)
- Neubauten
- Außenbeleuchtung, Werbebeleuchtung, indirekte Beleuchtung
- Austausch bestehender LED-Leuchten
Förderhöhe
Pauschale nach installierter LED-Leistung:
Finanzierung | Basisförderung | Zuschlag Steuerung | Max. Fördersatz |
---|---|---|---|
Standard | 300 €/kW | +60 €/kW | 18 % der Kosten |
KIP-Mittel | 500 €/kW | +100 €/kW | 30 % der Kosten |
Gesamtleistung der LED-Leuchten: ≥ 0,5 kW und < 20 kW
Voraussetzungen
- Antrag nach Umsetzung, aber max. 6 Monate nach Rechnungsdatum
- Investition muss abgeschlossen und bezahlt sein
- Landesbeteiligung mind. 12 % oder KIP-Mittel in Höhe der Bundesförderung
- CE-Kennzeichnung erforderlich
Nächster empfohlener Schritt:
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