LED-Systeme im Innenbereich
für Gemeinden

(Version 03/2024):

 

Ziel der Förderung

Umstellung von konventionellen Innenbeleuchtungen auf energieeffiziente LED-Systeme mit weniger als 20 kW Anschlussleistung in bestehenden gemeindeeigenen Gebäuden.


Zielgruppe

  • Alle österreichischen Gemeinden
  • Marktbestimmte Gemeindebetriebe → Förderung über das Betriebsprogramm

Was wird gefördert?

  • Austausch konventioneller Leuchten durch neue LED-Systeme
  • Installation automatisierter Lichtsteuerungen (z. B. Bewegungsmelder, Tageslichtsteuerung)

Technische Mindestanforderungen:

  • Effizienz ≥ 100 lm/W
  • Farbwiedergabe CRI ≥ 80
  • Lebensdauer ≥ 50.000 Stunden (L80, B50)

Nicht förderfähig

  • Nur Leuchtmitteltausch („Plug-in“)
  • Neubauten
  • Außenbeleuchtung, Werbebeleuchtung, indirekte Beleuchtung
  • Austausch bestehender LED-Leuchten

Förderhöhe

Pauschale nach installierter LED-Leistung:

Finanzierung Basisförderung Zuschlag Steuerung Max. Fördersatz
Standard 300 €/kW +60 €/kW 18 % der Kosten
KIP-Mittel 500 €/kW +100 €/kW 30 % der Kosten

Gesamtleistung der LED-Leuchten: ≥ 0,5 kW und < 20 kW


Voraussetzungen

  • Antrag nach Umsetzung, aber max. 6 Monate nach Rechnungsdatum
  • Investition muss abgeschlossen und bezahlt sein
  • Landesbeteiligung mind. 12 % oder KIP-Mittel in Höhe der Bundesförderung
  • CE-Kennzeichnung erforderlich

Nächster empfohlener Schritt:

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