Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden

(Version 05/2025):


Ziel der Förderung:

Unterstützung von thermischen Sanierungen und Gebäudebegrünungen in öffentlichen bzw. überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden zur Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen.


Förderfähige Maßnahmen:

A. Thermische Gebäudesanierung

  • Gebäude älter als 15 Jahre.
  • Mindestens 50 % der beheizten Fläche muss öffentlich/betrieblich genutzt werden.
  • Förderhöhe abhängig vom Sanierungsstandard und Bruttovolumen:
    • Bis zu 16 €/m³ bei hoher Sanierungsqualität.
    • Zuschlag von 4 €/m³ bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen.
  • Förderung ist nicht rückzahlbar, max. 30 % der Investitionsmehrkosten, begrenzt auf 4,5 Mio. €.
  • Anforderungen an den HWB und fGEE gemäß OIB-Richtlinie 6 müssen erfüllt sein.

B. Fassaden- und Dachbegrünung

  • Gefördert als Zusatzmaßnahme zur Sanierung oder als Einzelmaßnahme bei bereits sanierten Gebäuden im Ortskern.
  • Förderpauschalen (z. B.):
    • Bis zu 140 €/m² für Fassadenbegrünung im Ortskern.
    • 18 €/m² für Dachbegrünung im Ortskern.
    • Zuschlag für entsiegelte KFZ-Stellplätze: bis zu 210 €/Stellplatz.
  • Mindestinvestition bei Einzelmaßnahmen: 50.000 €.
  • Kombination mit Photovoltaik/Solarthermie empfohlen.

Antragstellung – Wichtige Punkte:

  • Antrag vor Projektbeginn (vor Bestellung/Baubeginn) stellen.
  • 20 % Landesförderanteil erforderlich.
  • Online-Antrag unter: www.sanierung21.at.
  • Kombination mit EU-Mitteln (EFRE) möglich.
  • Endabrechnung inkl. Bestätigung der fachgerechten Umsetzung durch Baumeister, Ziviltechniker oder Energieberater.

Besondere Hinweise:

  • Ortskerndefinition erfolgt über Flächenwidmungspläne oder Gemeindebestätigung.
  • Denkmalgeschützte Gebäude benötigen Freigabe durch Bundesdenkmalamt.
  • Teilweise Wohnnutzung bis 50 % ist zulässig – über 50 % erfolgt Förderung über Sanierungsscheck.

Nächster empfohlener Schritt:

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