Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden
(Version 05/2025):
Ziel der Förderung:
Unterstützung von thermischen Sanierungen und Gebäudebegrünungen in öffentlichen bzw. überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden zur Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen.
Förderfähige Maßnahmen:
A. Thermische Gebäudesanierung
- Gebäude älter als 15 Jahre.
- Mindestens 50 % der beheizten Fläche muss öffentlich/betrieblich genutzt werden.
- Förderhöhe abhängig vom Sanierungsstandard und Bruttovolumen:
- Bis zu 16 €/m³ bei hoher Sanierungsqualität.
- Zuschlag von 4 €/m³ bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen.
- Förderung ist nicht rückzahlbar, max. 30 % der Investitionsmehrkosten, begrenzt auf 4,5 Mio. €.
- Anforderungen an den HWB und fGEE gemäß OIB-Richtlinie 6 müssen erfüllt sein.
B. Fassaden- und Dachbegrünung
- Gefördert als Zusatzmaßnahme zur Sanierung oder als Einzelmaßnahme bei bereits sanierten Gebäuden im Ortskern.
- Förderpauschalen (z. B.):
- Bis zu 140 €/m² für Fassadenbegrünung im Ortskern.
- 18 €/m² für Dachbegrünung im Ortskern.
- Zuschlag für entsiegelte KFZ-Stellplätze: bis zu 210 €/Stellplatz.
- Mindestinvestition bei Einzelmaßnahmen: 50.000 €.
- Kombination mit Photovoltaik/Solarthermie empfohlen.
Antragstellung – Wichtige Punkte:
- Antrag vor Projektbeginn (vor Bestellung/Baubeginn) stellen.
- 20 % Landesförderanteil erforderlich.
- Online-Antrag unter: www.sanierung21.at.
- Kombination mit EU-Mitteln (EFRE) möglich.
- Endabrechnung inkl. Bestätigung der fachgerechten Umsetzung durch Baumeister, Ziviltechniker oder Energieberater.
Besondere Hinweise:
- Ortskerndefinition erfolgt über Flächenwidmungspläne oder Gemeindebestätigung.
- Denkmalgeschützte Gebäude benötigen Freigabe durch Bundesdenkmalamt.
- Teilweise Wohnnutzung bis 50 % ist zulässig – über 50 % erfolgt Förderung über Sanierungsscheck.
Nächster empfohlener Schritt:
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