Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen, Umluftsysteme für Gemeinden

(Version 04/2025):


Hier ist eine präzise Zusammenfassung des Dokuments „Informationsblatt Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen, Umluftsysteme für Gemeinden“ (Version 04/2025):


Förderziel

Unterstützung bei der nachträglichen Installation oder Umrüstung von Wärmerückgewinnungssystemen oder Umluftanlagen zur Reduktion des Heizenergieverbrauchs in überwiegend betrieblich genutzten, konditionierten Gemeindeeinrichtungen.


Förderberechtigte

  • Alle österreichischen Gemeinden
  • Marktbestimmte Gemeindebetriebe → Förderlogik für Betriebe

Förderfähige Maßnahmen

1. Wärmerückgewinnung (bis 100 kW) bei:

  • Kälteanlagen (Kühl-/Tiefkühlanlagen, Prozesskälte, Wärme-Kälte-Verbund)
  • Lüftungsanlagen (sofern nicht durch OIB-Richtlinie 6 vorgeschrieben)

2. Umluftsysteme (bis 50.000 m³/h):

  • Absauganlagen mit Luftrückführung (z. B. Schweißarbeitsplätze, Hallen)
  • Hallenlüftung zur Staubreduzierung

Förderfähige Komponenten

  • Wärmetauscher, Pufferspeicher
  • Steuerung, Luftfilter (nur Umluft), zentrale Lüftungs-/Absauganlage
  • Weitere für den Betrieb relevante Bauteile

 Nicht förderfähig:

  • Standardtausch, Verrohrung, Wärmesysteme im Gebäude, OIB-pflichtige Neuanlagen

Förderhöhe

1. Wärmerückgewinnung (bis 100 kW):

Finanzierung0–30 kW30–100 kWMax. Fördersatz
Bedarfszuweisung (Standard)96 €/kW48 €/kW18 % der Investitionskosten
KIP 2020 (Kommunales Investitionsprogramm)160 €/kW80 €/kW30 % der Investitionskosten

2. Umluftsysteme (bis 50.000 m³/h):

FinanzierungPauschale je 1.000 m³/hMax. Fördersatz
Bedarfszuweisung360 €18 %
KIP 2020600 €30 %

 Voraussetzungen

  • Antragstellung nach Umsetzung, max. 6 Monate nach Rechnungsdatum
  • Landesbeteiligung von mind. 12 % oder KIP-Mittel in Förderhöhe erforderlich
  • Detaillierte Rechnung erforderlich, keine Pauschalen
  • System darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (z. B. über OIB RL6 oder Bescheid)
  • Keine Förderung für Primärproduktion (Sonderregelungen gelten)

Nächster empfohlener Schritt:

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