Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen, Umluftsysteme für Gemeinden
(Version 04/2025):
Hier ist eine präzise Zusammenfassung des Dokuments „Informationsblatt Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen, Umluftsysteme für Gemeinden“ (Version 04/2025):
Förderziel
Unterstützung bei der nachträglichen Installation oder Umrüstung von Wärmerückgewinnungssystemen oder Umluftanlagen zur Reduktion des Heizenergieverbrauchs in überwiegend betrieblich genutzten, konditionierten Gemeindeeinrichtungen.
Förderberechtigte
- Alle österreichischen Gemeinden
- Marktbestimmte Gemeindebetriebe → Förderlogik für Betriebe
Förderfähige Maßnahmen
1. Wärmerückgewinnung (bis 100 kW) bei:
- Kälteanlagen (Kühl-/Tiefkühlanlagen, Prozesskälte, Wärme-Kälte-Verbund)
- Lüftungsanlagen (sofern nicht durch OIB-Richtlinie 6 vorgeschrieben)
2. Umluftsysteme (bis 50.000 m³/h):
- Absauganlagen mit Luftrückführung (z. B. Schweißarbeitsplätze, Hallen)
- Hallenlüftung zur Staubreduzierung
Förderfähige Komponenten
- Wärmetauscher, Pufferspeicher
- Steuerung, Luftfilter (nur Umluft), zentrale Lüftungs-/Absauganlage
- Weitere für den Betrieb relevante Bauteile
Nicht förderfähig:
- Standardtausch, Verrohrung, Wärmesysteme im Gebäude, OIB-pflichtige Neuanlagen
Förderhöhe
1. Wärmerückgewinnung (bis 100 kW):
Finanzierung | 0–30 kW | 30–100 kW | Max. Fördersatz |
---|---|---|---|
Bedarfszuweisung (Standard) | 96 €/kW | 48 €/kW | 18 % der Investitionskosten |
KIP 2020 (Kommunales Investitionsprogramm) | 160 €/kW | 80 €/kW | 30 % der Investitionskosten |
2. Umluftsysteme (bis 50.000 m³/h):
Finanzierung | Pauschale je 1.000 m³/h | Max. Fördersatz |
---|---|---|
Bedarfszuweisung | 360 € | 18 % |
KIP 2020 | 600 € | 30 % |
Voraussetzungen
- Antragstellung nach Umsetzung, max. 6 Monate nach Rechnungsdatum
- Landesbeteiligung von mind. 12 % oder KIP-Mittel in Förderhöhe erforderlich
- Detaillierte Rechnung erforderlich, keine Pauschalen
- System darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (z. B. über OIB RL6 oder Bescheid)
- Keine Förderung für Primärproduktion (Sonderregelungen gelten)
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