Energiesparen in Gemeinden
(Version 05/2025):
Förderziel
Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen in gemeindeeigenen gewerblich oder industriell genutzten Anlagen und Prozessen – mit dem Ziel der CO₂-Einsparung und Energieverbrauchsreduktion.
Förderberechtigte
Alle österreichischen Gemeinden, sofern die Maßnahme überwiegend betrieblich genutzt wird.
Förderhöhe
- Bis 150.000 € Investitionskosten:
▸ 9 % Förderung, max. 750 €/Tonne CO₂-Einsparung - Ab 150.000 € Investitionskosten:
▸ 18 % Förderung (Investitionsmehrkosten auf Basis eines Vergleichsszenarios) - Obergrenze pro Projekt: 4,5 Mio. €
Förderfähige Maßnahmen
- Wärmerückgewinnung (> 100 kW bzw. > 50.000 m³/h)
- Nutzung von Abwärme inkl. Wärmepumpen (GWP ≤ 2000)
- Heizungsoptimierung (mind. 10 % Energieeinsparung)
- Energieeffiziente Prozessoptimierung
- MSR-Technik, Pumpen, Speicher, Demontage alter Anlagen
Nicht förderfähig
- Standard-Anlagentausch
- Anlagen auf fossiler Basis
- MSR bei Neubauten mit OIB-Vorgaben
- IKT-Geräte, Induktionsherde, LED-Tauschmaßnahmen allein
Voraussetzungen
- Antrag vor Projektbeginn
- Investitionssumme ≥ 10.000 €
- CO₂-Einsparung ≥ 4 t/Jahr
- Landesbeteiligung von mind. 12 % der Kosten notwendig
- Eigentumsübergang bei Leasing-/Contracting-Verträgen
Nächster empfohlener Schritt:
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