Energiesparen in Gemeinden

(Version 05/2025):

 

Förderziel

Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen in gemeindeeigenen gewerblich oder industriell genutzten Anlagen und Prozessen – mit dem Ziel der CO₂-Einsparung und Energieverbrauchsreduktion.


Förderberechtigte

Alle österreichischen Gemeinden, sofern die Maßnahme überwiegend betrieblich genutzt wird.


Förderhöhe

  • Bis 150.000 € Investitionskosten:
    9 % Förderung, max. 750 €/Tonne CO₂-Einsparung
  • Ab 150.000 € Investitionskosten:
    18 % Förderung (Investitionsmehrkosten auf Basis eines Vergleichsszenarios)
  • Obergrenze pro Projekt: 4,5 Mio. €

Förderfähige Maßnahmen

  • Wärmerückgewinnung (> 100 kW bzw. > 50.000 m³/h)
  • Nutzung von Abwärme inkl. Wärmepumpen (GWP ≤ 2000)
  • Heizungsoptimierung (mind. 10 % Energieeinsparung)
  • Energieeffiziente Prozessoptimierung
  • MSR-Technik, Pumpen, Speicher, Demontage alter Anlagen

Nicht förderfähig

  • Standard-Anlagentausch
  • Anlagen auf fossiler Basis
  • MSR bei Neubauten mit OIB-Vorgaben
  • IKT-Geräte, Induktionsherde, LED-Tauschmaßnahmen allein

Voraussetzungen

  • Antrag vor Projektbeginn
  • Investitionssumme ≥ 10.000 €
  • CO₂-Einsparung ≥ 4 t/Jahr
  • Landesbeteiligung von mind. 12 % der Kosten notwendig
  • Eigentumsübergang bei Leasing-/Contracting-Verträgen

Nächster empfohlener Schritt:

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