LED-Umstellung für Gemeinden – Innenbeleuchtung ab 20 kW,
Straßen- und Außenbeleuchtung

(Version 05/2025):


Förderziel

Unterstützung von Gemeinden bei der Umstellung bestehender Beleuchtungsanlagen auf LED-Technologie in:

  • Straßen- und Außenbeleuchtung
  • Sportstätten im Außenbereich (Investitionskosten < 10.000 €)
  • Innenbeleuchtung ab 20 kW Anschlussleistung

Förderberechtigte

Alle österreichischen Gemeinden
(Sportstätten, Kulturbetriebe, Rettungsdienste mit > 10.000 € siehe eigene Förderschwerpunkte)


Förderfähige Kosten

  • LED-Leuchten (Innen, Außen, Sportstätten)
  • Lichtplanung, Steuerungselektronik
  • Montageleistungen

Nicht förderfähig:

  • Neuerrichtung, Plug-in-Leuchten, Masten, Werbe-/indirekte Beleuchtung, Leuchtmittel ohne Zertifikat

Technische Voraussetzungen

Bereich Mindestanforderungen
Straßen-/Außenbeleuchtung ≥ 120 lm/W, 20 LP, Lichtplanung, CRI ≥ 80, ENEC, Ersatzteilgarantie 10 J.
Sportstätten (<10.000 €) ≥ 30 % Energieeinsparung, 4 LP, wie oben
Innenbeleuchtung (≥ 20 kW) ≥ 120 lm/W, CRI ≥ 80, 50.000 h (L80 B50), Lichtplanung, ENEC

Förderungshöhe

Bereich Pauschale Zuschlag (Steuerung) Max. Fördersatz
Straßen-/Außenbeleuchtung 30 €/Lichtpunkt +12 €/LP für situative Steuerung 15 % der Investitionskosten
Sportstätten (<10.000 €) 150 €/Lichtpunkt +30 €/LP für Modussteuerung 15 %
Innenbeleuchtung (≥20 kW) 240 €/kW Anschlusswert +60 €/kW für Lichtsteuerung 15 %

Max. Förderung pro Projekt: 4,5 Mio. €

Nächster empfohlener Schritt:

Sie möchten wissen, ob Ihr Projekt förderbar ist – und wenn ja, wie?
Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Förder-Check – rasch, unkompliziert und unverbindlich.
Jetzt anfragen unter +43 720 511 032 oder office@aichbauer.at

Empfehlenswerte PARTNER-UNTERNEHMEN