Energieeffiziente Sportstätten

(Version 05/2025):

 

Förderziel

Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in bestehenden Sportstätten in Österreich (z. B. Hallen, Plätze, Eissportanlagen).


Rahmenbedingungen

  • Budget: max. 56 Mio. € bis 2030
  • Förderhöhe: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • Max. Förderung pro Projekt: 2,2 Mio. €
  • Mindestinvestitionssumme: 10.000 €
  • Einreichung: vor Projektbeginn

Förderfähig sind natürliche & juristische Personen, v. a. Sportvereine, Betreiber und Gemeinden, sofern das Gebäude überwiegend sportlich genutzt wird und mind. 20 % der Nutzungszeit dem Nicht-Profi-Sport dient.


Förderbare Maßnahmen

A. Thermische Gebäudesanierung

  • Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenstertausch (z. B. 110 €/m² Fenster)
  • Umfassende Sanierung: Pauschale je m³ abhängig vom Sanierungsgrad (z. B. 52 €/m³)
  • Kombi-Maßnahmen: Begrünung (Fassade, Dach) & außenliegender Sonnenschutz nur mit thermischer Sanierung

B. Erneuerbare Heizsysteme

  • Wärmepumpen (mit Ökostrom, JAZ ≥ 3,8, GWP ≤ 2000)
  • Holzheizungen (nur Umweltzeichen-konform)
  • Anschluss an Fernwärme (nur bei klimafreundlichem/hocheffizientem Netz)
  • Thermische Solaranlagen (z. B. 300 €/m² für Flachkollektoren)
  • Zuschläge möglich (z. B. 150 €/kW für Kältemittel GWP ≤ 1500)

C. Energiesparmaßnahmen

  • Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, MSR-Technik
  • LED-Umstellung bei Flutlicht, Straßen-/Außenbeleuchtung oder Innenbeleuchtung
    • z. B. 1.500 €/Lichtpunkt bei Wettkampfanlagen, 800 €/kW bei Innenbeleuchtung
    • Zuschläge für Steuerungssysteme (bis zu 200 €/kW)

D. Klimafreundliche Kühlung

  • Free-Cooling, Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln (GWP < 150) oder mit Abwärme/erneuerbaren Antrieben
  • Keine Förderung für klassische Splitgeräte oder fossile Antriebe

Nicht förderfähig

  • Neubau oder Kapazitätserweiterungen
  • PV-Anlagen
  • Anlagen ohne maßgeblichen Energieeffekt
  • Einzelne Ausstattungen (z. B. LED-Leuchtmittel, Bürogeräte)

Nächster empfohlener Schritt:

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