
Energieeffiziente Sportstätten
(Version 05/2025):
Förderziel
Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in bestehenden Sportstätten in Österreich (z. B. Hallen, Plätze, Eissportanlagen).
Rahmenbedingungen
- Budget: max. 56 Mio. € bis 2030
- Förderhöhe: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
- Max. Förderung pro Projekt: 2,2 Mio. €
- Mindestinvestitionssumme: 10.000 €
- Einreichung: vor Projektbeginn
Förderfähig sind natürliche & juristische Personen, v. a. Sportvereine, Betreiber und Gemeinden, sofern das Gebäude überwiegend sportlich genutzt wird und mind. 20 % der Nutzungszeit dem Nicht-Profi-Sport dient.
Förderbare Maßnahmen
A. Thermische Gebäudesanierung
- Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenstertausch (z. B. 110 €/m² Fenster)
- Umfassende Sanierung: Pauschale je m³ abhängig vom Sanierungsgrad (z. B. 52 €/m³)
- Kombi-Maßnahmen: Begrünung (Fassade, Dach) & außenliegender Sonnenschutz nur mit thermischer Sanierung
B. Erneuerbare Heizsysteme
- Wärmepumpen (mit Ökostrom, JAZ ≥ 3,8, GWP ≤ 2000)
- Holzheizungen (nur Umweltzeichen-konform)
- Anschluss an Fernwärme (nur bei klimafreundlichem/hocheffizientem Netz)
- Thermische Solaranlagen (z. B. 300 €/m² für Flachkollektoren)
- Zuschläge möglich (z. B. 150 €/kW für Kältemittel GWP ≤ 1500)
C. Energiesparmaßnahmen
- Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, MSR-Technik
- LED-Umstellung bei Flutlicht, Straßen-/Außenbeleuchtung oder Innenbeleuchtung
- z. B. 1.500 €/Lichtpunkt bei Wettkampfanlagen, 800 €/kW bei Innenbeleuchtung
- Zuschläge für Steuerungssysteme (bis zu 200 €/kW)
D. Klimafreundliche Kühlung
- Free-Cooling, Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln (GWP < 150) oder mit Abwärme/erneuerbaren Antrieben
- Keine Förderung für klassische Splitgeräte oder fossile Antriebe
Nicht förderfähig
- Neubau oder Kapazitätserweiterungen
- PV-Anlagen
- Anlagen ohne maßgeblichen Energieeffekt
- Einzelne Ausstattungen (z. B. LED-Leuchtmittel, Bürogeräte)
Nächster empfohlener Schritt:
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